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Hier gibt es Antworten.

Veranstalter

KOMMUNAL
Zimper Media GmbH

Reinhardtstr. 31, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 8145012-600
Fax: +49 (0) 30 8145012-690
Mail: office@kommunal.de

Hinter der Zeitschrift KOMMUNAL steht ein starkes Team, das sich täglich für eine herausragende Kommunikation engagiert und sich gerne für Ihr Anliegen und die dazu passende Lösung einsetzt.

Wir freuen uns auf Sie!

Veranstaltungsort

Messe KOMMUNAL 2025           
LOKHALLE Industrielocation Göttingen
Bahnhofsallee 1
37081 Göttingen
Deutschland

Die Messe KOMMUNAL findet in der Halle 1, Halle 2 und Halle 3 der LOKHALLE Göttingen statt. Über den Haupteingang der LOKHALLE erreicht man die Messe.

Öffnungszeiten für Besucher            
Mittwoch, 27. August 2025, 09:00 – 17:00 Uhr            
Donnerstag, 28. August 2025, 09:00 – 17:00 Uhr

Der Besuch der Messe ist kostenfrei.

Anfahrt LOKHALLE

Anfahrt Detail LOKHALLE

 

Öffnungszeiten

Mittwoch, 27. August 2025 | 9-17 Uhr
Donnerstag, 28. August 2025 | 9-17 Uhr

Wir bitten die Aussteller, ihre Stände bereits ab 8:30 Uhr zu besetzen. 

Standbuchung

Gerne stellen unsere MitarbeiterInnen ein individuelles Angebot für Ihren Messestandplatz zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich einem an die kommunale Zielgruppe optimal angepassten Messeauftritt.

Auch Informationen über begleitende Kommunikationsmaßnahmen, Kooperationen oder einen individuellen Kampagnenplan in unseren Print- und Online-Kanälen erhalten Sie bei unserem Vertriebs-Team.

Gunnar Lindner 

Anzeigenleiter Deutschland
Tel.: +49 (0) 30 8145012630
gunnar.lindner@kommunal.de

Manuela Czapka 

Senior Key Account Managerin
Tel.: +49 (0) 30 814 50 12 632      
manuela.czapka@kommunal.de

Stephan Zick 

Senior Key Account Manager
Tel.: +49 (0) 30 814 50 12 631      
stephan.zick@kommunal.de

Tillmann Rittsche       

Senior Key Account Manager
Tel.: +49 (0) 30 814 50 12 633      
tillmann.rittsche@kommunal.de

Organisation und Ansprechpartner

Für Fragen zu Organisation, Ablauf und Marketingunterlagen wenden Sie sich bitte an die Messeleitung:

Severin Wagner    

Tel.: +49 (0) 30 814 50 12 641   
Mobil: +49 (0) 173 3570823   
severin.wagner@kommunal.de

Das gesamte Team der Fachzeitschrift KOMMUNAL freut sich, Sie bei der Messe KOMMUNAL bestens betreuen zu können.

Infostand KOMMUNAL

Der Infostand befindet sich im Foyer der LOKHALLE (Halle 2) in unmittelbarer Nähe zu dem Haupteingang.

Die Öffnungszeiten sind:

Mittwoch, 28. August 2024: 08:00-17:00 Uhr
Donnerstag, 29. August 2024: 08:00-18:00 Uhr

Adressierte Pakete, deren Empfänger Aussteller sind, können bei dem Infostand abgegeben und dort abgeholt werden. KOMMUNAL als Betreiber des Infostandes übernimmt keine Haftung für (unvollständige) Anlieferungen.

Standbau und Mietmobiliar

Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Standplanung. Wir empfehlen Ihnen die SYMA als international agierendes Unternehmen im Bereich Messebau. 
Bei weiteren Fragen steht ihnen die SYMA als professioneller Partner im  Bereich Standbau und Mietmobiliar jederzeit zur Verfügung.
 

Deadlines für Bestellungen bei der SYMA:

Standard Bestellung: 
11.07.2025
Last-Minute Bestellung: 
08.08.2025

Kontakt:

Ing. Stefan Pangratz 
Verkauf / Projektmanagement
E-Mail: stefan.pangratz@syma.at
Tel: +43 2245 2497 81 
Mob. +43 664 249 7002

SYMA-SYSTEM GmbH
www.syma.com

SYMA Logo

Fahrzeuge und Maschinen in der Messehalle

Sollten Sie Fahrzeuge auf Ihrem Messestand präsentieren wollen, beachten Sie bitte:

1. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass bei ausgestellten Fahrzeugen ohne Hauptschalter die Batterie abzuschließen ist.

2. Der Treibstofftank ist bis auf eine minimale Füllmenge zu leeren.

3. Wir empfehlen unter dem Fahrzeug eine Gummimatte aufzulegen, um Verschmutzung vorzubeugen.

4. Schlüssel muss in Griffweite am Messestand deponiert sein.

5. Bei Hubhydraulikgeräten muss eine Sicherungshülse an den Hubzylindern angebracht werden.

6. Die Verwendung von Cockpitsprays, Reifenpflegemitteln o.Ä. in den Hallen ist untersagt (Rutschgefahr).

Ausgestellte Maschinen müssen mit dem CE Prüfzeichen versehen sein und der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muss durch ein sichtbares Schild deutlich darauf hingewiesen werden. Maschinen und Fahrzeuge dürfen während der Messe nicht in Betrieb genommen werden.

Parken und Ladezone für Asussteler

Messe KOMMUNAL 2025           
LOKHALLE Industrielocation Göttingen
Bahnhofsallee 1
37081 Göttingen
Deutschland

Die Anlieferung bei der LOKHALLE erfolgt über die Carl-Zeiss-Straße in Göttingen, 37081. Über die Adresse wird die Anlieferungszone erreicht. Diese grenzt direkt an die Messehalle und ist über einen Aus- und Eingang mit dieser verbunden. Das gesamte Messegelände ist barrierefrei. Während der Auf- und Abbauzeiten werden die An- und Ablieferungen von Parkplatzordnern koordiniert. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. 

Anfahrt Aussteller

Anfahrt Aussteller

Anlieferung Großmaschinen:
Sollten Sie als Aussteller eine Anlieferung von Großmaschinen (im Freigelände & in der Halle) benötigen, informieren Sie bitte umgehend Ihren zuständigen Kundenbetreuer oder die Messeleitung, damit für diese Art der Ausstellungsstücke etwaige Sonderslots vor dem offiziellen Aufbaubeginn vergeben werden können, um den „normalen“ Aufbau möglichst wenig zu behindern.

Tormaße für An- und Ablieferungen:
Tor Messehalle: (B 3,98 m, H 4,78 m)

In direkter Umgebung zu der LOKHALLE stehen mehrere Parkmöglichkeiten für PKW zur Verfügung. 

Parkmöglichkeiten in direkter Umgebung zu der LOKHALLE Göttingen:

Parkhaus am Bahnhof
Bahnhofsallee 2
37081 Göttingen
170 m Entfernung zu der LOKHALLE
561 Parkplätze

Parkplatz am Bahnhof
Bahnhofsallee 2
37081 Göttingen
230 m Entfernung zu der LOKHALLE
107 Parkplätze

Parkhaus Carré
Weender Straße 75
37073 Göttingen
800 m Entfernung zu der LOKHALLE
298 Parkplätze

Parkplatz Schützenplatz
Schützenanger
37081 Göttingen
900 m Entfernung zu der LOKHALLE
550 Parkplätze

Park & Ride Parkplatz Schützenanger
Schützenanger
37081 Göttingen
1000 m Entfernung zu der LOKHALLE
550 Parkplätze

Parkhaus Groner Tor
Groner-Tor-Straße 31
37073 Göttingen
850 m Entfernung zu der LOKHALLE
434 Parkplätze

Den Anweisungen der Security ist unbedingt Folge zu leisten. Besuchern empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Begleitende Werbemaßnahmen

Verteilen von Promotionsmaterial 

Das Verteilen von Promotionsmaterial außerhalb der Standfläche und im Bereich der Messe KOMMUNAL ist nur mit Genehmigung des Veranstalters und gegen Entgelt möglich. Ihre Account Manager informieren Sie gerne.

Firmenporträt im Ausstellerkatalog

Machen Sie auf Ihren Messestand aufmerksam. Stellen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Dienstleistungen mit Text und Logo in unserem gedruckten Ausstellerkatalog vor. Ihre Account Manager informieren Sie gerne. 

Newsletter Advertorial

Mit einem Advertorial in unserem Newsletter sorgen sie bei über 34.000 Abonnenten für Aufmerksamkeit. Ihre Account Manager informieren Sie gerne.  

Anzeigen und Advertorial Buchung im KOMMUNAL Magazin

Nutzen Sie die Möglichkeit, eine Anzeige in unserem gedruckten Magazin zu buchen. Profitieren Sie von dem jeweiligen Rabatt Ihres Messepaketes für eine vergünstigte Anzeigenschaltung. Ihre Accountmanager informieren Sie gerne. 

Werbemittel

Gerne stellen wir Ihnen unser KOMMUNAL Messe-Logo in diversen Formaten zur Verfügung. Sie finden dies auf unserer Website unter dem Reiter "Ausstellerinfo / Downloads".

Sie haben auch die Möglichkeit in unseren KOMMUNAL-Medien, Mediabuchungen zu beauftragen, bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Ansprechpartner aus dem Bereich Standbuchung. Eine Übersicht über alle Ansprechpartner finden sie unter Kontakt auf der KOMMUNAL Messe-Website. 

Rechtliche Infos zum Messestand

Auf Fachmessen ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, nur unter gewissen Auflagen erlaubt. Weitere Informationen können auf dem Bundesportal eingeholt werden. 
Bundesportal | Startseite

Bei nicht beachten der Auflagen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen. 

Jeder Aussteller hat Musik- oder audiovisuelle Veröffentlichungen am Stand selbstständig und rechtzeitig bei der GEMA zu melden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. Auf der offiziellen Website der GEMA stehen weiterführende Informationen, Preisrechner und Formulare zur Verfügung: 
GEMA | Musik ist uns was wert

Freihalten von Notausgängen

Für die Sicherheit der Besucher und Aussteller sind sämtliche Eingänge, Notausgänge und Feuerwehrzonen sowie deren Kennzeichnung ständig freizuhalten und dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht oder außer Betrieb gesetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen.

Den Anordnungen der Veranstalter, Feuerwehr und der Sicherheitsdienste bezüglich Freihaltung der Gänge in den Hallen bzw. der Notausgänge ist Folge zu leisten. Für etwaige Folgen bei Nichteinhaltung haftet der Aussteller.
 

Aufbau

Messehalle, Außenbereich und Foyer

Montag, 25. August 2025 | 07:00-20:00 Uhr
Dienstag, 26. August 2025 | 07:00-20:00 Uhr

Warenanlieferungen werden ausschließlich während der offiziellen Aufbauzeiten angenommen, ansonsten abgelehnt und zurückgeschickt! Die Anlieferung muss direkt in die entsprechende Halle erfolgen - bitte beachten Sie dazu unbedingt die ergänzende Postanschrift (siehe Veranstaltungsort) + entsprechenden Zufahrtsmöglichkeiten zu den Hallen. Für eine erfolgreiche Warenanlieferung muss die Beschriftung der Lieferung zudem mit dem Hinweis "KOMMUNAL Messe 2025" versehen sein.

Anlieferung für Aufbau: 

Messehalle 
Messe KOMMUNAL 2025
LOKHALLE Göttingen
Bahnhofsallee 1
37081 Göttingen

Bitte beachten Sie den Punkt Parken und Ladezonen für Aussteller!

Abbau

Messehalle, Außenbereich und Foyer

Donnerstag, 28. August 2025| 20:00 - 00:00 Uhr
Freitag, 29. August 2025 | 07:00-20:00 Uhr
 

Aus Rücksicht auf das Messe-Geschehen dürfen die Stände vor offizieller Beendigung der Veranstaltung weder teilweise noch ganz geräumt werden. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Mit dem Abbau darf frühestens am Donnerstag, 28. August 2025, ab 20:00 Uhr begonnen werden und es darf nur bis 00:00 Uhr gearbeitet werden! Die Abbauarbeiten müssen am Freitag, 29. August 2025 bis 20:00 Uhr beendet sein. Die Stände und Ausstellungsflächen sind termingerecht zu beziehen und zu räumen. Ein vorzeitiger Abbau ist im Interesse der Ausstellung nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung werden € 500,00 als Gebühr verrechnet!

Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Aussteller. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Standausstattung auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche zum offiziellen Ende der Abbauzeit nicht geräumt ist.

Anlieferung für Abbau: 

Messehalle 
LOKHALLE Göttingen
Bahnhofsallee 1
37081 Göttingen
Deutschland

Bitte beachten Sie den Punkt Parken und Ladezonen für Aussteller!

Speditionsleistungen

Sie möchten große Exponate auf der Messe KOMMUNAL 2025 ausstellen? Diese erfordern in der Regel einen besonders hohen logistischen Aufwand bei der Verladung und Positionierung vor Ort.
Dies ist kein Problem. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen zunächst KOMMUNAL, um die Anlieferung und Ablieferung der Exponate abzustimmen.  

Kontakt:

Severin Wagner
Tel.: +49 (0) 30 814 50 12 641
Mobil: +49 (0) 173 3570823
E-Mail: severin.wagner@kommunal.de

 

Als Speditionsdienstleister für besonders große Exponate kooperiert die Messe KOMMUNAL 2025 mit dem Maschinenring Göttingen.
Gerne können Sie nach Absprache mit der Messe KOMMUNAL für die Spedition von entsprechenden Exponaten den Maschinenring Göttingen kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen des Maschinenrings Göttingen nicht Teil der Standbuchung sind und individuell zwischen Ihnen als Aussteller und dem Maschinenring Göttingen zu definieren sind.


Maschinenring Göttingen

 

 

 

Kontakt: 

Jan Hampe     
Tel.:  +49 (0) 551/48888715
Mobil: +49 (0) 1717779922
E-Mail: jan.hampe@mrgoettingen.de

Sicherheitspersonal

Der beauftragte Sicherheits- und Ordnungsdienst gewährleistet die allgemeine Bewachung der Messehallen und des Geländes über den gesamten Veranstaltungsraum vom 27. bis 28. August 2025. Die Bewachung der Messestände liegt in der Verantwortung der Aussteller. Die Vermittlung einer Standbewachung kann über die Messeleitung KOMMUNAL bestellt werden.

Maximale Bauhöhe

Die örtliche Bauhöhe für Aufbauten während der KOMMUNAL Messe 2025 in der LOKHALLE Göttingen beträgt 2,5 Meter. Für einen höheren Standbau ist eine Bewilligung der GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH notwendig. Diese Bewilligung muss von Ihnen als Aussteller beantragt werden. Bitte melden sie sich diesbezüglich bis zum 01.07.2025 bei dem hier angegebenen Kontakt.

Kontakt: 
Severin Wagner 
Mobil:    +49 (0)173 3570823
Telefon: +49 (0)30 8145012641
E-Mail: severin.wagner@kommunal.de

Brandschutzbestimmungen

Offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten, Gase, Pyrotechnik:
Das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, pyrotechnischen Gegenständen, explosiven und anderen leicht entzündlichen Stoffen ist verboten. Das Verbot gilt nicht, soweit die Verwendung in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Aussteller die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der LOKHALLE und den zuständigen Behörden abgestimmt hat. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss durch die Behörde genehmigt werden. Es sind die Nachweise über den Inhaber des Erlaubnisscheins, des Befähigungsscheins, des Versicherungsscheins (Pyrotechnik-Haftpflicht) und die Genehmigung der Behörde vorzulegen. Die entstehenden Kosten für die behördlichen Genehmigungen und die Absicherung der Veranstaltung bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen gehen zu Lasten des Ausstellers.

Kerzen, Küchen- und Warmhalteeinrichtungen
Die Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration sowie die Verwendung von offenem Feuer in dafür vorgesehenen Kücheneinrichtungen zur Zubereitung von Speisen ist mit Zustimmung der LOKHALLE zulässig („verwahrtes Kerzenlicht“).

Nebelmaschinen 
Für den Einsatz von Nebelmaschinen ist eine Genehmigung der LOKHALLE erforderlich sowie die Bekanntgabe der Zeiten, in denen genebelt werden soll, um Fehlauslösungen der Brandmeldeanlage zu vermeiden.

Leergut, Verpackungen 
Die Lagerung von Leergut, Verpackungen und Packmittel gleich welcher Art im Stand und außerhalb des Standes ist verboten. Anfallendes Leergut, Verpackungen und Packmittel sind unverzüglich zu entfernen.

Motorbetriebene Fahrzeuge (Ausstellungsfahrzeuge)
Motor[1]betriebene Fahrzeuge (Ausstellungsfahrzeuge) dürfen, auch wenn sie nur zum Zwecke der Ausstellung in die Standfläche verbracht werden und nicht betrieben werden sollen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die LOKHALLE in die Standfläche eingebracht werden. Die einmal erteilte Genehmigung ist aus wichtigem Grund widerruflich. Um eine rechtzeitige Genehmigung zu ermöglichen, sind die entsprechenden Pläne und Angaben spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn der LOKHALLE zur Genehmigung vorzulegen.

Feuer-, Schweiß-, Trennschleif- und Heißarbeiten:
Alle Arten von Feuer- und Heißarbeiten sind in der LOKHALLE verboten. Ausnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der LOKHALLE zulässig.

Spritzpistolen, Nitrolacke
Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von Nitrolacken ist verboten.

Hausordnung

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen und -flächen der LOKHALLE. Der jeweilige Veranstalter und die GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH als Betreiberin kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.

Der Aufenthalt in der LOKHALLE bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der LOKHALLE verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

Alle Einrichtungen der LOKHALLE sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der LOKHALLE hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der LOKHALLE und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die LOKHALLE sofort zu verlassen.

Garderobe, Taschen- und Körperkontrollen: Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden. Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die LOKHALLE zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen
  • Tiere (mit Ausnahme von Führhunden, Blindenhunden und Diensthunden)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

Recht am eigenen Bild 

Werden durch Mitarbeiter der Betreiberin, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der LOKHALLE zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, welche die LOKHALLE betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der LOKHALLE hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf, nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.

Hausverbote 

Die Zimper Media GmbH als Veranstalter sowie die LOKHALLE als Veranstaltungsort behalten sich vor Hausverbote auszusprechen. Diese gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der LOKHALLE. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.