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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen unterliegen sämtliche der Zimper Media GmbH mit dem Aussteller im Zuge der Ausstellungsabwicklung getroffene Vereinbarungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), zu finden unter: https://www.zimpermedia.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ sowie den nachfolgenden Besonderen Teilnahmebedingungen, deren Geltung der Aussteller durch seine Unterschrift bestätigt. Der nachstehend gebrauchte Begriff der „Ausstellung“ umfasst jede Art von Präsentation im Rahmen der gegenständlichen Messe.

Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Besondere Teilnahmebedingungen

1. Termin und Öffnungszeiten

  1. Die Messe KOMMUNAL 2025 findet am Mittwoch, 27. August 2025 von 9 - 17 Uhr und Donnerstag, 28. August 2025 von 9 – 17 Uhr statt.         
    Sonderaufbauzeiten (vorgezogener Aufbau) sind mit der Messeleitung: Severin Wagener (severin.wagner@kommunal.de) abzustimmen!
  2. Die Messe KOMMUNAL findet in den Räumlichkeiten der LOKHALLE Industrielocation Göttingen statt.
  3. Den Anweisungen des Organisations- und Sicherheitspersonals der LOKHALLE Industrielocation Göttingen, sowie der Zimper Media GmbH ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  4. Die Aussteller werden gebeten, ihr Standpersonal darauf hinzuweisen, dass ein Verweilen am 28.08.2025 nach 00:00 Uhr in den Ständen aus Sicherheits- und Organisationsgründen unter keinen Umständen gestattet werden kann.
  5. Die in den besonderen Teilnahmebedingungen kommunizierten Daten, Zeiten und Auflagen für die Teilnahme an der Messe KOMMUNAL können von der Zimper Media GmbH jederzeit geändert werden. Die jeweils aktuellen Daten, Zeiten und Informationen werden auf der Homepage www.messe-kommunal.de veröffentlicht und sind gültig, auch wenn sie anderslautend zu den in den Besonderen Teilnahmebedingungen angeführten Informationen sind.

2. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Messe KOMMUNAL muss bis spätestens 22. Juni 2025 erfolgt sein und durch eine Auftragsbestätigung durch einen Vertriebsmitarbeiter der Zimper Media GmbH erfolgen. Nur die Auftragsbestätigung gilt als Grundlage für eine Standzuteilung.
  2. Die bis zu dem genannten Zeitpunkt eingehenden Anmeldungen werden nach Maßgabe des vorhandenen Ausstellungsraumes und der Ausstellerwünsche berücksichtigt, jedoch behält sich die Zimper Media GmbH das Recht vor, Anmeldungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder andere Spezifikationen anzubieten.

3. Platz- und Standvergabe

  1. Die Zimper Media GmbH ist bemüht, den vom Aussteller in seiner Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen und Wünschen hinsichtlich Standplätze und Standgröße bestens zu entsprechen; ein Rechtsanspruch des Ausstellers auf einen bestimmten Standort, Standplatzgröße im Ausstellungsbereich besteht nicht. Ein Platztausch mit anderen Ausstellern sowie die Überlassung des Platzes an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Zimper Media GmbH.
  2. Wird ein Stand oder eine Ausstellungsfläche nicht termingerecht bezogen, steht es der Zimper Media GmbH frei, hierüber anderweitig zu verfügen. Bereits bezahlte Entgelte verfallen; Schadenersatz oder Bereicherungsansprüche des nicht rechtzeitig erschienenen Ausstellers sind ausgeschlossen. Schäden und Aufwendungen, die der Zimper Media GmbH durch die Säumnis des Ausstellers entstehen, sind von diesem zu ersetzen.

4. Ausweise und Karten

  1. Jeder Aussteller erhält kostenlose Ausstellerausweise lautend auf den Firmennamen des Ausstellers in gewünschter Anzahl.
  2. Die Ausweise und Karten sind nicht übertragbar. Missbräuchlich verwendete Ausweise und Karten werden eingezogen.

5. Nutzungsumfang

  1. Die Nutzungsbefugnis des Ausstellers erstreckt sich ausschließlich auf vertragsgemäße Ausstellungsinhalte und die vereinbarten Zeiten und Zwecke.
  2. Der Aussteller hat den ihm zugewiesenen Standplatz bei Übernahme auf seinen ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen und eventuelle Abweichungen vom Vertrags-Soll sofort zu beanstanden; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

6. Technische Standgestaltung

  1. Die Zulassung zur Teilnahme an der Messe KOMMUNAL ist an die Einhaltung der in der Auftragsbestätigung genannten Konzeptionen gebunden.
  2. Die örtlichen Bauhöhen in der LOKHALLE Industrielocation Göttingen sind unterschiedlich. Ausnahmslos jeder Stand ist hinsichtlich Dimensionen, allen voran Höhe, Abmessungen, Strom und Wasseranschlüssen von den Verantwortlichen der LOKHALLE Industrielocation Göttingen bis zur auf der Homepage kommunizierten Deadline freizugeben. Falls keine Freigabe des Standes durch die LOKHALLE Industrielocation Göttingen erfolgt, übernimmt die Zimper Media GmbH keine Haftung falls technische, architektonische oder andere Probleme mit dem Messestand auftreten sollten.
  3. Eine Überschreitung der Messestandwände (auch zur Anbringung von Firmenschildern), die Verwendung der äußeren Standwände zu Werbezwecken und die Vergrößerung von Ständen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Zimper Media GmbH.
  4. Der Aussteller hat jeweils Informationen über die Belastungsgrenzen der Ausstellungsflächen einzuholen und diese unbedingt zu beachten; allgemein sind Punktbelastungen durch schwere Gegenstände zu vermeiden. Ebenfalls ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bereich der Kabelkanäle und Auslassstellen eine wesentlich geringere Tragfähigkeit gegeben ist.

7. Erscheinungsbild

  1. Der Stand muss die genaue Firmenbezeichnung des als Aussteller und der als Marke angemeldeten Unternehmens tragen und darf in seiner Gestaltung nicht gegen die guten Sitten verstoßen und weder auf Personen noch auf Einrichtungen störend wirken.
  2. Die Rückwände zu den Standnachbarn müssen einheitlich weiß gestaltet sein, um die optische Beeinträchtigung von benachbarten Ständen zu vermeiden. Eine Ausnahme hierbei bildet der Inselstand. Sollten vor Ort Änderungen am Stand notwendig sein, muss die optische Beeinträchtigung von angrenzenden Ständen (z.B. durch Auf/Zubauten, Branding, Kabel, etc.) vermieden werden. Bei Nichteinhaltung wird der neutrale optische Zustand durch einen von der Zimper Media GmbH beauftragten Standbauer vor Ort (wieder-) hergestellt und die Kosten ausnahmslos an den verantwortlichen Aussteller verrechnet.
  3. Sollte es zwischen Ausstellern zu Unstimmigkeiten hinsichtlich vermutlicher oder tatsächlicher optischer Beeinträchtigung kommen, sind die Aussteller verpflichtet sich gütlich zu einigen. Die Zimper Media GmbH übernimmt in diesem Fall weder Verantwortung noch Kosten

8. Auf- und Abbau der Stände

  1. Zu den auf der Homepage www.messe-kommunal.de kommunizierten Aufbauzeiten (Änderungen vorbehalten, siehe 1.3) kann mit der Einfuhr der Messegüter und dem Aufbau der Stände begonnen werden. Die Aufbau- und Ausgestaltungsarbeiten haben bis Dienstag, 26. August 2025 20:00 Uhr abgeschlossen zu sein.
  2. Mit dem Abbau darf frühestens am Donnerstag, 28. August 2025, ab 20:00 Uhr in der Messehalle begonnen werden und es darf nur bis 00:00 Uhr gearbeitet werden. Die Abbauarbeiten müssen am Freitag, 29. August 2025, 20:00 Uhr beendet sein.
  3. Die Stände und Ausstellungsflächen sind termingerecht zu beziehen und zu räumen. Ein vorzeitiger Abbau ist im Interesse der Ausstellung nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung werden € 500,00 als Gebühr verrechnet!
  4. Bei Überschreitung der Auf- und Abbautermine trägt der Aussteller Kosten und Gefahr der dadurch entstandenen Folgen.
  5. Nach Beendigung der Ausstellung ist durch den Aussteller der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen, insbesondere sind auch Beschädigungen der Böden und Wände, die durch Verwendung von z. B. Kunstklebern oder Nägeln entstanden sind, vom Aussteller innerhalb der Abbaufrist zu beheben und zur Wiederherstellung des Übergabezustandes erforderliche Malarbeiten durchzuführen.
  6. Ist der Aussteller mit der Erfüllung dieser Pflichten säumig, erfolgt die Wiederherstellung durch die LOKHALLE Industrielocation Göttingen auf Kosten des Ausstellers.
  7. Ebenso werden nach dem Abbautermin im Ausstellungsgelände verbliebene Ausstellungsgüter auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt.

9. Sicherheit und Brandschutz

  1. Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgebäudes samt Freigelände ist der Umgang mit offenem Feuer und leicht brennbaren Flüssigkeiten oder Elementen strikt untersagt. Die Verwendung von Kerzen, Öllampen oder Ähnliches als Tischdekoration ist nur mit Zustimmung durch die LOKHALLE Industrielocation Göttingen gestattet. Das Einbringen von Flüssiggasbehältern (Propan – Butan) und anderer Druckbehältern und Druckflaschen ist generell verboten.
  2. Vom Aussteller vorbereitete Einrichtungsgegenstände, Dekorationen, Geräte, Kulissen etc. dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch LOKHALLE Industrielocation Göttingen aufgestellt und verwendet werden. Auch dann dürfen nur schwer entflammbare oder mittels eines rechtlich erlaubten und dem Stand der Technik entsprechenden Imprägnierungsmittels schwer entflammbar gemachte Gegenstände ein- bzw. angebracht werden. Leicht entzündbares Material (wie z.B. Papier, Holzwolle, Stroh, Schilfmatten, Mulch usw.) darf generell nicht verwendet werden; Materialien für Dekorationszwecke müssen in die Brennbarkeitsklasse B1, Q1 und TR1 eingeordnet werden können. Ausschmückungsgegenstände müssen jedenfalls außer Reichweite der Besucher angebracht und so angeordnet sein, dass Feuerquellen nicht damit in Berührung kommen können. Der Einsatz von pyrotechnischen Effekten bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die LOKHALLE Industrielocation Göttingen und der Zimper Media GmbH. In jedem Fall haftet der Aussteller für die gesetzliche Zulässigkeit seiner Gestaltungsabsichten.
  3. Notausgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Telefonverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt bleiben.
  4. Der Aussteller hat für die Vornahme von Arbeiten ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Die technischen und elektrischen Anlagen der Ausstellungsgebäude und -gelände dürfen nur durch Mitarbeiter von der LOKHALLE Industrielocation Göttingen bedient werden; diese sind gegebenenfalls gesondert anzufordern.
  5. Für das Aufstellen und die eventuelle Inbetriebnahme von Maschinen, PKW, LKWs, am Messegelände werden gesondert Informationen auf www.messe-kommunal.de bekanntgegeben.
  6. LOKHALLE Industrielocation Göttingen und die Zimper Media GmbH sind befugt, bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich z. B. jener des Jugendschutzes, durch eigene Ordnungskräfte einzuschreiten und Gäste oder Besucher vom weiteren Besuch der Ausstellung auszuschließen und/oder sonst geeignete Maßnahmen, auch gegenüber Mitarbeitern des Ausstellers, zu setzen. Bei grober Missachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften sind die LOKHALLE Industrielocation Göttingen und/oder die Zimper Media GmbH befugt, den Stand unverzüglich zu schließen. Ersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

10. Versicherung und Bewachung

Ein allgemeiner Wach- und Informationsdienst während der Veranstaltungszeit, sowie während des Auf- und Abbaus wird vom Veranstalter eingerichtet. Dieser geht in regelmäßigen Intervallen durch die Hallen, bewacht aber keine einzelnen Stände oder Ausstellungsstücke. Für Personen-, Sachschäden und Diebstahl wird daher keine Haftung übernommen.

Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Haftpflichtversicherung zu kontrollieren und gegebenenfalls um die Risiken einer Ausstellungsteilnahme zu erweitern oder eine neue Versicherung abzuschließen.

11. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für die Netto-Ausstellungsfläche. Der Messestandbau, Wasseranschlüsse etc. sind nicht inkludiert. Die Flächenmiete beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau, keinen Teppichboden, sowie keine Rück-/Trennwände.         

    Zahlungsbedingungen:          
    Die erste Teilzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages ist 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Buchungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, ist die Anzahlung unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Die Endabrechnung des Restbetrags erfolgt am Tag der Veranstaltung. 
    Stornobedingungen:          
    50% des Gesamtbetrags bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn. Danach werden 100% des Gesamtbetrags bei Storno fällig.       
     
  2. Die Herstellung der Starkstrom- und Wasseranschlüsse sowie die Verbrauchskosten sind nicht in den Standkosten inkludiert. Die Starkstrom - & Wasseranbindung sowie die Verbrauchskosten werden nach der Messe separat fakturiert. Die Anmeldung für Starkstrom & Wasser finden Sie im Serviceheft auf unserer Website. Wenn Sie Fragen zu Wasser & Starkstrom haben, wenden Sie sich an unsere Messeleitung Herrn Severin Wagner (severin.wagner@kommunal.de)
  3. Sämtliche mit der Ausstellung im Zusammenhang stehende Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
  4. Sämtliche vom Aussteller bestellte Neben- und Sonderleistungen, wie z.B. technische Standausstattungen usw., können teilweise oder gänzlich vor der Veranstaltung mittels Anzahlungsrechnung in Rechnung gestellt werden. Bestellungen zusätzlicher Neben- und Sonderleistungen nach Anzahlungsrechnung durch den Aussteller oder seine Bevollmächtigten sowie verbrauchsabhängige Leistungen diverser Art werden während oder nach der gegenständlichen Messe in Rechnung gestellt. Bei genehmigter Vergrößerung eines Standes erfolgt die endgültige Standmietenberechnung entsprechend dem Nachmaß.
  5. Anfallende Bankspesen bei der Überweisung gehen zu Lasten des Ausstellers.
  6. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.

12. Reinigung

  1. Die Zimper Media GmbH übernimmt die Reinigung der Ausstellungsräume, Gänge und Toiletten vor und während der Veranstaltung; für die Reinigung der Stände hat der Aussteller selbst zu sorgen. Gegen gesonderte Verrechnung kann jedoch bei der LOKHALLE Industrielocation Göttingen Reinigungspersonal vorab beauftragt werden.
  2. Die Entsorgung des Verpackungs- und Emballagen Materials hat der Aussteller zu veranlassen. Im Übrigen ist auf entsprechende Mülltrennung zu achten.
  3. An Eingängen, in den Gängen etc. sowie in der Umgebung des Ausstellungsortes unerlaubt abgestellte Güter und Verpackungsmaterialien werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt.

13. Werbung

  1. Das Verteilen von Prospekten und Werbematerialien ist nur innerhalb des Standes erlaubt. Die Verteilung außerhalb des Standes kann als eigene Leistung bei der Zimper Media GmbH gebucht werden.
  2. Die Verwendung von Schallmedien, einschließlich der Vorführung von Tonfilmen, ist nur in normaler Sprechlautstärke zulässig; Bildflächen und -schirme sind so aufzustellen, dass den Zusehern die Besichtigung innerhalb des Standes möglich ist und die Gangflächen dadurch nicht blockiert werden.
  3. Lärmverursachende Maschinen dürfen nur in beschränktem Maße zu Vorführungszwecken in Betrieb gesetzt werden. Die Zimper Media GmbH behält sich vor, bestimmte Zeiten für derartige Vorführungen festzusetzen und maximale Schallpegel vorzugeben.
  4. Der Verkauf von Speisen und Getränken am Stand ist untersagt.

14. Fotografieren/Veröffentlichung von Ausstellerinformationen/ Datenschutz

  1. Die Zimper Media GmbH ist berechtigt, Fotografien, Videomaterial etc. von den Ausstellungsbauten und –ständen, sowie vom allgemeinen Messegeschehen zu eigenen Zwecken oder zu allgemeinen Presseveröffentlichungen zu verwenden.
  2. Im Leistungsumfang der Anmeldegebühr laut Teilnahmeantrag ist die Listung des Ausstellers in Ausstellerlisten, gegebenenfalls Messekatalogen und/oder sonstigen Informationsmaterialien für Besucher, Aussteller und Medienpartner in gedruckter und/oder digitaler Form enthalten. Sollte dazu die Zustimmung Dritter erforderlich sein, wird der Aussteller eine derartige Zustimmung rechtzeitig einholen; sollte der betreffende Dritte seine Zustimmung verweigern, wird der Aussteller dies der Zimper Media GmbH umgehend schriftlich mitteilen.
  3. Für die Einhaltung der aktuell rechtsgültigen Datenschutzbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich. Bei Verstößen ist die Zimper Media GmbH schad- und klaglos zu halten und übernimmt keinerlei Haftung.

15. Rücktritt, Vertragsauflösung

  1. Der Aussteller ist an seinen Teilnahmeantrag gebunden; nach Zulassung durch die Zimper Media GmbH ist ein Rücktritt nicht mehr statthaft.
  2. Aus nicht von der Zimper Media GmbH verschuldeten und unvorhersehbaren Gründen oder im Falle höherer Gewalt ist die Zimper Media GmbH berechtigt, die gegenständliche Messe zu verschieben, zu verkürzen oder abzusagen. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

16. Haftung

  1. Die Zimper Media GmbH leistet Gewähr für die vertragsgemäße Leistungserbringung; darüber hinausreichende Haftungen oder Garantien werden nicht übernommen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  2. Der Aussteller haftet für
    1. Schäden, die am Gebäude oder am Inventar infolge seiner Ausstellungstätigkeit entstehen;
    2. Schäden, die bei Einbringung von Gegenständen und Auf- und Abbau an Personen oder Sachen verursacht werden;
    3. alle Unfälle, die dem eigenen Personal bzw. den vom Aussteller verpflichteten Mitwirkenden bei den Vorbereitungen/Auf/Abbau zur Messe bzw. bei der Messe selbst infolge Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher oder veranstaltungsrechtlicher Vorschriften zustoßen;
  3. Die Zimper Media GmbH haftet weder für das Verhalten von Besuchern der Messe noch für das Abhandenkommen von Gegenständen oder sonstige Sachschäden während oder im Zusammenhang mit, vor oder nach der Messe KOMMUNAL.
  4. Soweit durch Mitarbeiter von den LOKHALLE Industrielocation Göttingen oder der Zimper Media GmbH außerhalb der vertraglichen Verpflichtungen und bloß gefälligkeitshalber Hilfsleistungen erbracht werden (z.B. Mithilfe bei Auslade- und Transporttätigkeiten etc.) werden dadurch keine vertraglichen Verpflichtungen begründet und erfolgen solche Leistungen auf alleiniges Risiko des Ausstellers.
  5. Den Aussteller trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter; er hat wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände während und außerhalb der Ausstellungszeiten sicher zu verwahren und gegebenenfalls unter Verschluss zu halten.

17. Sprinkleranlagen

In der LOKHALLE Industrielocation Göttingen befinden sich keine Sprinkleranlagen

18. Generelles Rauchverbot

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gilt in und an den Standorten der LOKHALLE Industrielocation Göttingen generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in den Außenbereichen der Standorte gestattet. Die Aussteller sowie alle damit verbundenen Personen sind zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet und LOKHALLE Industrielocation Göttingen und die Zimper Media GmbH übernehmen bei Nichtbeachtung des Rauchverbots keinerlei Haftung. Sollten durch Nichtbeachtung dieser Regelung Kosten entstehen, so sind diese vom Verursacher zu tragen.

19. Schlussbestimmungen

  1. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums oder ähnlicher Rechtsinstitute ist ausgeschlossen.
  2. Abweichende Vereinbarungen, einschließlich der Zustimmung zu vom Aussteller beabsichtigten Maßnahmen und Tätigkeiten gelten nur, wenn diese schriftlich getroffen bzw. durch die Zimper Media GmbH schriftlich bestätigt werden.
  3. Erklärungen seitens der Zimper Media GmbH an die der Zimper Media GmbH zuletzt bekannt gegebene (E-Mail-)Adresse oder jene der vom Aussteller benannten Kontaktperson, ebenso wie Informationen auf www.messe-kommunal.de gelten als wirksam abgegeben.
  4. Eventuelle Ansprüche gegen die Zimper Media GmbH hat der Aussteller innerhalb von 3 Monaten nach Schluss der Ausstellung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verfristet und verjährt gelten.
  5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen der Besonderen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sich darin Lücken befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(Stand: Oktober 2024, Änderungen vorbehalten)