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Gespeichert von kezia.putz am Do., 12/01/2022 - 09:56

Sollten Sie Fahrzeuge auf Ihrem Messestand präsentieren wollen, beachten Sie bitte:

1. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass bei ausgestellten Fahrzeugen ohne Hauptschalter die Batterie abzuschließen ist.

2. Der Treibstofftank ist bis auf eine minimale Füllmenge zu leeren.

3. Wir empfehlen unter dem Fahrzeug eine Gummimatte aufzulegen, um Verschmutzung vorzubeugen.

4. Schlüssel muss in Griffweite am Messestand deponiert sein.

5. Bei Hubhydraulikgeräten muss eine Sicherungshülse an den Hubzylindern angebracht werden.

6. Die Verwendung von Cockpitsprays, Reifenpflegemitteln o.Ä. in den Hallen ist untersagt (Rutschgefahr).

Ausgestellte Maschinen müssen mit dem CE Prüfzeichen versehen sein und der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muss durch ein sichtbares Schild deutlich darauf hingewiesen werden. Maschinen und Fahrzeuge dürfen während der Messe nicht in Betrieb genommen werden.